Unsere "Setzzeit"- und Sommerspecials

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Im Kanton Solothurn und Kanton Aargau gilt die Leinenpflicht während der "Setzzeit" im Wald und an Waldrändern vom 1. April bis 31. Juli.

Mit anderen Worten: während dieses Zeitraumes müssen alle (auch gut ausgebildete Hunde bzw. solche, die nicht jagen) Hunde im Wald und am Waldrand immer an der Leine gehalten werden.

Wir machen daraus ein Fest mit speziellen Angeboten für dich: Diese sollen dir einerseits Anregung bieten, wie du selber mit dieser Leinenpflicht umgehen und was du mit Hund an der Leine alles Spannendes unternehmen kannst. Andererseits Angebote für interessante, gesellige, erfreuliche gemeinsame Unternehmungen und Trainingsangebote mit den Hunden an der Leine.

Wir erweitern das Programm laufend für den gesamten Sommer (ev. auch nach der "Setzzeit", es lohnt sich somit, immer mal wieder hier vorbei zu schauen: